Regeln:
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1. Für Menschen und Tiere ohne festen Wohnsitz ist die Behandlung kostenlos.
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2. Bürgergeld-Empfänger und Rentner zahlen je Tier 10 Euro Behandlungskostenanteil.
- 3. Sie müssen ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main nachweisen.
- 4. Sie müssen einen aktuellen Nachweis für Hartz IV-, Renten-Bescheinigung oder den Frankfurt-Pass vorlegen.
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5. Tiere bis zu einem Jahr/Welpen werden nicht behandelt.
- 6. Es werden maximal zwei Tiere je Besitzer behandelt.
- 7. Im Impfausweis MUSS der Tierhalter mit den Unterlagen bei der Anmeldung übereinstimmen.
Wenn Sie einen der Punkte nicht erfüllen, kann die Soziale Tier-Not-Hilfe e.V. die Grundversorgung Ihres Tieres leider nicht übernehmen.